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Zur heutigen Personalentscheidung des Richterwahlausschusses für das Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz sagen Katharina Raue, Rechtspolitische Sprecherin und Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:
„Wir begrüßen die Entscheidung des Richterwahlausschusses, Herrn Hans-Josef Graefen als Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz zu ernennen.“
Raue sagt: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass damit ein lange schwelender Rechtsstreit seine Erledigung findet. Die zügige und rechtssichere Besetzung der OLG-Präsidentenstelle in Koblenz ist ein wichtiger Schritt für die Justizstrukturreform.“ Köbler erklärt: „Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung werden wir an den Sparzielen einer Justizstrukturreform festhalten. Diese Reform erfordert im Vorfeld eine Debatte, die sachlich geführt wird und bei der wir die Menschen vor Ort mitnehmen. Für diese Debatte ist die Berufung ein wichtiger Schritt.“
Zu den Äußerungen der Bundesdrogenbeauftragten Mechthild Dyckmans zur Anhebung der Eigenbedarfsgrenze für Cannabis sagt Nicole Müller-Orth:
„CDU und FDP überfrachten die Debatte über die Eigenbedarfsgrenze ideologisch. Die Anhebung hat zwei Effekte: Polizei und Staatsanwaltschaft erhalten mehr Handlungsspielraum im Umgang mit Cannabis-Konsumenten. Folglich müssen weniger Cannabis-Konsumenten kriminalisiert werden.
Der Beitrag von Mechthild Dyckmans hat keinen Bezug zur realen Drogenpolitik in Rheinland-Pfalz. Dass eine Vertreterin der Freien Demokratischen Partei mehr Handlungsspielraum für Polizisten und Staatsanwaltschaft als Animation für mehr Drogenkonsum wertet, sagt mehr aus über die bald abgeschlossene inhaltliche Erosion der FDP, als dass es als zielführender Beitrag zur rheinland-pfälzischen Drogenpolitik taugt.“
Die Kreisverbände Koblenz und Mayen-Koblenz von Bündnis 90 / Die GRÜNEN begrüßen die Entscheidung von Ministerpräsident Kurt Beck und Justizminister Jochen Hartloff, eine unabhängige Kommission einzurichten, die nach alternativen Einsparpotentialen in der rheinland-pfälzischen Justiz sucht und nicht die Zusammenlegung der Oberlandesgerichte in Zweibrücken als einzigen Weg weiter voran treibt. „Wir sind froh, dass das OLG in Koblenz nicht im Eilverfahren aufgelöst wird und die Landesregierung neben ihren Plänen der Zusammenlegung auch Alternativen prüfen lässt. Dies gibt allen Beteiligten die Zeit, die bisherigen Ergebnisse und Zahlen der Landesregierung ausgiebig zu prüfen und zu hinterfragen“ so Carl-Bernhard von Heusinger, Schatzmeister der Koblenzer GRÜNEN und Rechtsanwalt in Koblenz ist.
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