BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KV Mayen-Koblenz

Keine Patenterteilung auf Schrumpeltomate

Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat gestern seine Entscheidung zur so genannten Schrumpeltomate verkündet. Dazu erklärt Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA im Europäischen Parlament:

"Die Entscheidung der technischen Beschwerdekammer des EPA, die Gültigkeit des bestehenden Patents auf eine konventionell gezüchtete Tomate durch die große Beschwerdekammer überprüfen zu lassen ist ein Teilerfolg.

Die EPA drückt sich vor einer konkreten Entscheidung. Richtig wäre gewesen, wenn es gestern das Patent für unzulässig erklärt hätte.

Hintergrund ist, dass das israelische Landwirtschaftsministerium seit Jahren ein Patentrecht auf eine wasserarme Tomate, die sich besonders für die Ketchup-Herstellung eignet, besitzt. Das Patent umschließt darüber hinaus das Saatgut der Tomate und deren Folgeprodukte. Dieses Patentrecht steht im Widerspruch zu der Entscheidung des EPA aus dem Jahre 2010, dass herkömmliche Züchtungsverfahren nicht patentiert werden können.

Patente gefährden eine freie und unabhängige Landwirtschaft. In der konventionellen Züchtung gilt der Sortenschutz, der aber die Entwicklung neuer Sorten nicht behindert. Das ist anders bei patentierten Sorten, denn der Zugang zum Saatgut wird von den Patentinhabern bewusst eingeschränkt und Züchtern ist der freie Zugang zu diesen Sorten nicht möglich. Landwirte und Verbraucher zahlen häufig ein Vielfaches an Agrokonzernen für den Anbau und den Konsum patentierter Pflanzen, Tiere oder Lebensmittel.

Wir erwarten daher von der EU aber auch von der Deutschen Bundesregierung endlich ein klares "Nein" zu Patenten auf Pflanzen, Tiere und Lebensmittel!"

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