BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KV Mayen-Koblenz

Biene sticht Gentechnik-Giganten

Europäischer Gerichtshof fällt wegweisendes Urteil zum Verbraucherschutz:

Honig muss vor Verunreinigung durch Pollen aus Gentechnik-Pflanzen geschützt werden

Das Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik, initiiert von Mellifera e. V., feiert seinen Sieg über einen Goliath der Gentechnik-Industrie. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Auffassung der mit Unterstützung des Bündnisses klagenden Imker bestätigt. Selbst geringste Spuren von Material aus gentechnisch veränderten Organismen in Honig führen dazu, dass er dem europäischen Gentechnikrecht unterliegt und ohne Sonderzulassung und Sicherheitsprüfung nicht in den Verkehr gebracht werden darf. Damit steht nun fest, dass die Imker Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihr Honig Spuren von Gentechnik enthält. Eine erneute Zulassung der Genmaissorte MON 810, um die sich der Hersteller Monsanto derzeit bemüht, dürfte damit in weite Ferne gerückt sein.

Mit diesem Urteil vom 6. September 2011 stellt sich der Europäische Gerichts-hof klar auf die Seite der Verbraucher – und der Imker. Denn letztere können Schadensersatzforderungen stellen, da sie nun gezwungen sind ihre gesamte Honigernte zu vernichten, wenn sie Pollen von nicht als Lebensmittel zugelas-senen gentechnisch veränderten Pflanzen enthält. Anspruch auf Schutz vor Gentechnik oder Schadensersatz hatten sie bislang nicht. Das aktuelle Urteil bedeutet einen Sieg von David gegen Goliath. Und in der Konsequenz könnte es bedeuten, dass in Kürze viele Importhonige und andere Lebensmittel aus den Regalen europäischer Lebensmittelmärkte verschwinden.

Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit, den das „Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik“ zusammen mit einem der betroffenen Imker angestoßen hat. Folgen hat dieses Urteil nicht nur für den Honig, sondern EU-weit für die meisten Lebensmittel. Nach Auffassung des EuGH sind die nun geforderten strengen Maßstäbe zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor den teilweise noch unerforschten Risiken der Gentechnik erforderlich. Dies umso mehr, als der Widerstand der Bevölkerung deutlich ist: Nach einer repräsentativen Studie des Bundesamts für Naturschutz vom Oktober 2010 lehnen 87 Prozent der Deutschen den Anbau und den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft ab und plädieren sogar für ein Verbot.

Honig gilt im Bewusstsein der Bevölkerung traditionell zu Recht als ein sehr gesundes, natürliches Lebensmittel. Doch seit erste Versuchsfelder mit gentechnisch veränderten Pflanzen wie Mais angebaut wurden, ist er in Gefahr. Denn die Bienen unterscheiden nicht, wo sie Nektar und Pollen sammeln und sie tun dies in einem Flugradius von mehr als 3km. Dies führte dazu, dass Imker Karl Heinz Bablok aus Augsburg im Herbst 2009 seine gesamte Honig-ernte in der Müllverbrennung vernichten musste, weil der Freistaat Bayern ein Feld in der Nähe seines Bienenhauses mit dem Genmais MON 810 des Gentechnik-Riesen Monsanto bepflanzt hatte. MON 810 hat in der EU keine Lebensmittelzulassung als Bestandteil von Honig. Über die Umweltverträglichkeit des Mais streiten sich das Bundesamt Verbraucherschutz und Lebensmittel-sicherheit (BVL) und der Konzern Monsanto. Hätte Bablok seinen Honig verkauft oder verschenkt, hätte er sich strafbar gemacht. Dies wurde zwar von mehreren deutschen Gerichten so gesehen, doch Schutz vor der Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen wurde ihm nicht bislang nicht gewährt. Mit Unterstützung des Bündnisses zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik konnte er nun vor dem Europäischen Gerichtshof einen Sieg im Interesse aller Verbraucher in Europa erringen. Das Bündnis wurde von Thomas Radetzki, Vorstand des ökologisch orientierten Imkerverbands Mellifera e. V. aus dem schwäbischen Rosenfeld, initiiert. Ihm gehören neben Mellifera der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund, der Deutsche Imkerbund, der Demeter-Bund, Bioland, der Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft und die Assoziation ökologischer

Lebensmittelhersteller an.

Radetzki zeigte sich äußerst zufrieden mit dem EuGH-Urteil: „Die kleine Biene hat gezeigt, dass sie im Ernstfall stechen kann – auch einen Giganten der Agrogentechnik. Die Verbraucher können sich mit uns über dieses wegweisende Urteil freuen! Jetzt kann die Bundesregierung die Verantwortung für den derzeit mangelhaften Verbraucherschutz nicht länger auf die EU-Kommission abzu-wälzen. Vielmehr müssen Kanzlerin Merkel und Verbraucherschutzministerin Aigner umgehend dafür sorgen, dass die Gentechnik-Pflanzenerzeugungs-verordnung aus dem Jahr 2008 um wirksame Schutzvorkehrungen für Imker ergänzt wird. Zudem muss der Handel verdächtigen Honig aus dem Regal nehmen, und die Bundesländer müssen für eine effektive Lebenmittelüberwachung sorgen.“

Derzeit ist das Inverkehrbringen des Gentechnik-Maises MON 810 in Deutschland zwar verboten. Der Konzern Monsanto bemüht sich jedoch um eine Wiederzulassung. Diesen Bemühungen dürfte mit dem heutigen EuGH-Urteil ein Riegel vorgeschoben worden sein. Auch Kleine können sich erfolgreich zur Wehr setzen, wenn sie zusammenarbeiten wie die Bienen im Stock.

Weitere Informationen und Bilder:

Unter www.bienen-gentechnik.de/news finden Sie zusätzlich zu dieser Pressemitteilung den Pressetext des Europäischen Gerichtshofes, das aktuelle Urteil im Originaltext, eine Stellungnahme des Anwaltsbüros Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (Vertreter der klagenden Imker), eine Chronik des Rechtstreites mit Dokumenten, sowie honorarfreie, druckfähige Fotos.

Kontakt für Rückfragen:

Bündnis zum Schutz der Bienen gegen Agrogentechnik: Thomas Radetzki, Initiator und Koordinator des Bündnisses sowie Vorstand von Mellifera e. V., Tel. 0171-3366569

Anwaltsbüro: Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Dr. Achim Willand, Dr. Georg Buchholz, Tel. 030/7261026-0

Spenden:

Das „Bündnis zum Schutz der Bienen gegen Agrogentechnik“ hat zur Selbsthilfe gegriffen und für die Prozesskosten eine notarielles Treuhandkonto eingerichtet. Spenden zur Unterstützung des Kampfs der Imker sind willkommen. Außerdem wird „Schutzhonig“ des Imkers Karl Heinz Bablok verkauft:

Ein 30-Gramm-Glas Schutzhonig erhält man gegen eine Überweisung von 25 Euro auf das Konto 102 005 85 49 bei der Sparkasse Donauwörth (BLZ: 722 501 60), Kontoinhaber: Karl Heinz Bablok, für Auslandsüberweisungen:

BIC BYLADEM1DON, IBAN DE79722501601020058549. Bei Angabe der genauen Adressdaten erfolgt der Versand des Schutzhonigs automatisch ohne weitere Bestellung.

Das notarielle Treuhandkonto hat die folgenden Daten: Konto 452 162 050 bei der Volksbank Schwarzwald Neckar (BLZ: 642 920 20), Kontoinhaber: Notar Maier, Oberndorf, Stichwort "GVO Rechtshilfe", BIC GENODES1SBG, IBAN: DE22 6429 2020 0452 1620 50.

 

Quelle: Mellifera e.V. Fischermühle 7 D-72348 Rosenfeld

 



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