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Fraktion im Rat der
Verbandsgemeinde Vallendar
24. November 2010
Veröffentlichung von Ratsbeschlüssen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragen:
Der Rat möge beschließen:
1.
Die Verbandsgemeindeverwaltung veröffentlicht sämtliche Ratsbeschlüsse aus
öffentlichen Sitzungen in ihrem amtlichen Bekanntmachungsorgan und, soweit
das für das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger erforderlich ist, mit einem
kurzen erläuternden Begleittext.
2.
Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde beruft einmal jährlich in jeder der vier
Ortsgemeinden eine Einwohnerversammlung ein, um die Bürgerinnen und Bürger
ortsnah über die Vorhaben in der Verbandsgemeinde zu informieren. Die Einwohnerversammlungen
der Verbandsgemeinde können mit Einwohnerversammlungen
der Stadt oder der Ortsgemeinden kombiniert und nachfolgend abgehalten werden,
soweit und sofern dieses zweckmäßig erscheint.
Begründung:
Zu 1.:
Entscheidungen des Verbandsgemeinderates finden, auch wenn sie in öffentlicher
Sitzung getroffen werden, fast ausschließlich ohne die Anwesenheit von Bürgerinnen
und Bürgern statt. Die Verwaltung selbst veröffentlicht die Beschlüsse, die aus
Rechtsgründen veröffentlicht werden müssen, wie zum Beispiel Satzungen, Abgabenfestsetzungen
oder offenlagepflichtige Planungen. Umfassende Berichte aus
den Sitzungen erfolgen nicht. Weitere Veröffentlichungen erfolgen durch die anwesende
Presse sowie punktuell durch Fraktionen. In beiden Fällen wird nur schwerpunktmäßig
informiert und nicht immer auf alle behandelten Tagesordnungspunkte
eingegangen.
Die Bevölkerung wird dabei nicht ausreichend einbezogen. Kaum jemand weiß,
was der Rat oder die Verwaltung in der Verbandsgemeinde gegenwärtig planen,
beschließen oder durchführen. So kann auch kein Interesse an kommunaler Arbeit
entstehen. Nähe zum und Interesse am Verwaltungshandeln ist jedoch für eine
Demokratie existenziell. Politikverdrossenheit, Wahlverweigerung und Abstinenz
bei kommunalen Entscheidungen sind alarmierende und oft beklagte Symptome;
mehr Bürgerbeteiligung ein Wunsch aller kommunalpolitischen Akteure. Bürgerbeteiligung
kann aber nur dort entstehen, wo Interesse an den Vorgängen besteht,
die Gegenstand des Verwaltungshandelns sind. Dieses Interesse wiederum kann
nur entstehen, wenn Bürgerinnen und Bürger ausreichend informiert sind.
Die gegenwärtige Praxis, Einladung und Tagesordnung sowie in der Folge die veröffentlichungspflichtigen
Beschlüsse im amtlichen Bekanntmachungsblatt abzudrucken,
reicht dafür nicht aus. Vielmehr bedarf es einer kurzen Darstellung der Thematik
sowie einer verständlichen Formulierung der gefassten Beschlüsse.
Zu 2.:
Die Gemeindeordnung sieht die beantragte Einwohnerversammlung ausdrücklich
vor. Wenn sich die Verwaltung in die Ortsgemeinden begibt, um Einwohnerinnen
und Einwohner dort vor Ort zu informieren, setzt sie ein deutliches Zeichen dafür,
dass sie an ihrer Meinung interessiert ist. Auch dies wirkt Politikverdrossenheit und
dem Gefühl der Ohnmacht in der Bevölkerung entgegen. So können aktuelle Themen
aus dem kommunalen Rat hinaus getragen und auf eine breitere Entscheidungsgrundlage
gestellt werden. Eine Kombination mit Einwohnerversammlungen
der jeweiligen Ortsgemeinden ist kostensparend und für eine umfassende Information
der Bürgerinnen und Bürger sinnvoll.
gez. Katharina Raue
Fraktionsvorsitzende
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