BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KV Mayen-Koblenz

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne im Verbandsgemeinderat Vallendar

Fraktion im Rat der

Verbandsgemeinde Vallendar

24. November 2010

Veröffentlichung von Ratsbeschlüssen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragen:

Der Rat möge beschließen:

1.

Die Verbandsgemeindeverwaltung veröffentlicht sämtliche Ratsbeschlüsse aus

öffentlichen Sitzungen in ihrem amtlichen Bekanntmachungsorgan und, soweit

das für das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger erforderlich ist, mit einem

kurzen erläuternden Begleittext.

2.

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde beruft einmal jährlich in jeder der vier

Ortsgemeinden eine Einwohnerversammlung ein, um die Bürgerinnen und Bürger

ortsnah über die Vorhaben in der Verbandsgemeinde zu informieren. Die Einwohnerversammlungen

der Verbandsgemeinde können mit Einwohnerversammlungen

der Stadt oder der Ortsgemeinden kombiniert und nachfolgend abgehalten werden,

soweit und sofern dieses zweckmäßig erscheint.

Begründung:

Zu 1.:

Entscheidungen des Verbandsgemeinderates finden, auch wenn sie in öffentlicher

Sitzung getroffen werden, fast ausschließlich ohne die Anwesenheit von Bürgerinnen

und Bürgern statt. Die Verwaltung selbst veröffentlicht die Beschlüsse, die aus

Rechtsgründen veröffentlicht werden müssen, wie zum Beispiel Satzungen, Abgabenfestsetzungen

oder offenlagepflichtige Planungen. Umfassende Berichte aus

den Sitzungen erfolgen nicht. Weitere Veröffentlichungen erfolgen durch die anwesende

Presse sowie punktuell durch Fraktionen. In beiden Fällen wird nur schwerpunktmäßig

informiert und nicht immer auf alle behandelten Tagesordnungspunkte

eingegangen.

Die Bevölkerung wird dabei nicht ausreichend einbezogen. Kaum jemand weiß,

was der Rat oder die Verwaltung in der Verbandsgemeinde gegenwärtig planen,

beschließen oder durchführen. So kann auch kein Interesse an kommunaler Arbeit

entstehen. Nähe zum und Interesse am Verwaltungshandeln ist jedoch für eine

Demokratie existenziell. Politikverdrossenheit, Wahlverweigerung und Abstinenz

bei kommunalen Entscheidungen sind alarmierende und oft beklagte Symptome;

mehr Bürgerbeteiligung ein Wunsch aller kommunalpolitischen Akteure. Bürgerbeteiligung

kann aber nur dort entstehen, wo Interesse an den Vorgängen besteht,

die Gegenstand des Verwaltungshandelns sind. Dieses Interesse wiederum kann

nur entstehen, wenn Bürgerinnen und Bürger ausreichend informiert sind.

Die gegenwärtige Praxis, Einladung und Tagesordnung sowie in der Folge die veröffentlichungspflichtigen

Beschlüsse im amtlichen Bekanntmachungsblatt abzudrucken,

reicht dafür nicht aus. Vielmehr bedarf es einer kurzen Darstellung der Thematik

sowie einer verständlichen Formulierung der gefassten Beschlüsse.

Zu 2.:

Die Gemeindeordnung sieht die beantragte Einwohnerversammlung ausdrücklich

vor. Wenn sich die Verwaltung in die Ortsgemeinden begibt, um Einwohnerinnen

und Einwohner dort vor Ort zu informieren, setzt sie ein deutliches Zeichen dafür,

dass sie an ihrer Meinung interessiert ist. Auch dies wirkt Politikverdrossenheit und

dem Gefühl der Ohnmacht in der Bevölkerung entgegen. So können aktuelle Themen

aus dem kommunalen Rat hinaus getragen und auf eine breitere Entscheidungsgrundlage

gestellt werden. Eine Kombination mit Einwohnerversammlungen

der jeweiligen Ortsgemeinden ist kostensparend und für eine umfassende Information

der Bürgerinnen und Bürger sinnvoll.

gez. Katharina Raue

Fraktionsvorsitzende



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